Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Ist jeder Rechtsstreit versichert?

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Grundsätzlich nicht versicherbar sind jedoch alle Verfahren wegen vorsätzlichen Straftaten (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).

Für das Strafverkehrsrecht gilt eine besondere Regelung: Hier wird Rechtsschutz gewährt, sofern kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatz ergangen ist. Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß bei verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren die Versicherung ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit eintritt.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders komplizierte rechtliche Randgebiete, die nur für eine Minderheit von Interesse sind, wie z. B.:
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten
  • Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Baurisiko
  • Das Familien- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.
Diese Einschränkungen sind notwendig, damit der Beitrag erschwinglich bleibt.

Verständlicherweise kann auch kein Versicherungsschutz für Fälle gewährt werden, die vor Versicherungsbeginn bestanden haben.

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