RechtsschutzversicherungFür clevere Leute |
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Ist jeder Rechtsstreit versichert?
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen
des täglichen Lebens. Grundsätzlich nicht versicherbar sind jedoch
alle Verfahren wegen vorsätzlichen Straftaten (z. B. Beleidigung,
Diebstahl oder Betrug).
Für das Strafverkehrsrecht gilt eine besondere Regelung: Hier wird Rechtsschutz gewährt, sofern kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatz ergangen ist. Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß bei verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren die Versicherung ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit eintritt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders komplizierte rechtliche Randgebiete, die nur für eine Minderheit von Interesse sind, wie z. B.:
Verständlicherweise kann auch kein Versicherungsschutz für Fälle gewährt werden, die vor Versicherungsbeginn bestanden haben. << Zurück |
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