RechtsschutzversicherungFür clevere Leute |
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Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sollten Sie in einem Streitfall rechtliche Hilfe benötigen, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Ver- sicherer kontaktieren.
Er stellt dann anhand seiner Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz be- steht (Risiko versichert? Schadensfall eingetreten?
Beitrag rechtzeitig bezahlt? usw.) und erteilt Ihnen ggf. eine Deckungszusage für diesen Streitfall. Auf Wunsch empfiehlt
der Versicherer auch einen passenden Anwalt für die jeweilige Thematik.
Bei der Schadensmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vor- handenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles. Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen: Dies gilt vor allem für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle sowie Bußgeldbescheide, Kündigungsschutz- klagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungs- bescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.) Lesen Sie daher gerichtliche oder behördliche Bescheide genau durch und veranlassen Sie selbst die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Frist soweit Sie noch keinen Anwalt be- auftragt haben. Sie haben später dann immer noch die Möglichkeit den Einspruch, Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit Ihrem Versicherer und dem beauftragtem Anwalt ab- stimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, daß der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Was zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung im Ausland? Hier bewährt sich die Hilfe Ihres Rechtschutzversicherers ganz besonders. Durch ihn und den Einsatz eines aus- ländischen Anwalts kann Ihr Recht oftmals schneller durchgesetzt werden. Im übrigem: Wenn Ihr Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilt als Ihr Anwalt, kann ein unabhängiger Gutachter schnell und unbürokratisch über die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers entscheiden. Beachten Sie auch die besonderen Hinweise Ihres Versicherers für das Verhalten im Schadens- fall. << Zurück |
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