Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

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Teil 1   Teil 2  

Anwaltswahl - Der Versicherungsnehmer / Mandant hat die freie Auswahl bei seinem Anwalt.

Anwaltswechsel - Die Rechtsschutzversicherung trägt Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel nur, wenn besondere Gründe, wie z. B. Tod oder Geschäftsaufgabe eines Einzelanwalts vorliegen.

Anwaltskosten - In Deutschland regelt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts. In der Regel übernimmt eine Rechtschutzversicherung die gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Anwalts.

Arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse - Selbständig tätige Personen befinden sich in einem arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnis, wenn sie weisungsgebunden sind, d. h. einem einzigen Vertragspartner für einen konkreten Zeitraum ihre komplette Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Sie sind somit in den Arbeitsablauf des Vertragspartners eingebunden.

Arbeitsrechtschutz - Rechtsschutz ist in der Regel die außergerichtliche oder gerichtliche Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gegeben.

Ausland - Soweit die einzelnen Leistungen nicht explizit auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt sind, besteht gleicher Versicherungsschutz bei den meisten Versicherungsgesellschaften in der Regel in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

Antragssteller - Als Antragsteller bezeichnet man eine Person, die bei einer Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt. Kommt ein Vertrag zustande wird der Antragsteller zum Versicherungsnehmer.

 

Extern: