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Teil 1 Teil 2 Arbeits-Rechtsschutz Diese Versicherung leistet bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Altenteiler - Für eine Mitversicherung muss der Altenteiler nicht auf seinem ehemaligen Betrieb leben, sondern vielmehr Altersruhegeld nach dem Gesetz über Altenhilfe für Landwirte (WAL) beziehen. Außerdem muss der Altenteiler nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert sowie dessen unmittelbarer Vorgänger sein. Angedrohte Kündigung - Eine individuell angedrohte Kündigung gilt im Arbeitsrechtsschutz bereits als Rechtschutzfall. Anstellungsverträge - Die Anstellungsvertrag-Rechtsschutz ist insbesondere wichtig für gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH), da diese bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht unterliegen und somit die Arbeits-Rechtsschutz für diesen Personenkreis keinen Schutz bietet. Anwalt- Anwälte sind Organ der Rechtspflege, sie nehmen die rechtlichen Interessen des Mandanten außergerichtlich und vor Gericht wahr. Die Wahl des Anwalts ist frei. Jedoch verlangen einige Gerichte die Vertretung durch einen Anwalt (Anwaltszwang). Die Rechtsbeziehung besteht ausschließlich zwischen Anwalt und Mandant. Anwaltsempfehlung - Auf Anfrage empfehlen Versicherungsgesellschaften Anwälte, die bereits in der Vergangenheit die Interessen der Kunden erfolgreich wahrgenommen haben. |
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