Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

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Fahrlässigkeit

Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus. Hier unterscheidet man noch zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit.

Grobe Fahrlässigkeit
Beispiel: Ein Dachdecker wirft, ohne sich vergewissert zu haben, ob die Straße frei ist, einen Dachziegel vom Dach.

Leichte Fahrlässigkeit
Beispiel: Ein Dachdecker fällt ein Dachziegel aus der Hand, weil er ihn nicht fest genug angefasst hat, und verletzt dabei einen Fußgänger.

 

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