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Lexikon zum Rechtsschutz
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Fahrlässigkeit Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Fahrlässigkeit setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus. Hier unterscheidet man noch zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit Beispiel: Ein Dachdecker wirft, ohne sich vergewissert zu haben, ob die Straße frei ist, einen Dachziegel vom Dach. Leichte Fahrlässigkeit Beispiel: Ein Dachdecker fällt ein Dachziegel aus der Hand, weil er ihn nicht fest genug angefasst hat, und verletzt dabei einen Fußgänger. |
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