Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

A   B   D   F   J   K   O   P   R   S   V   W  

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften bzw. Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Werden die Obliegenheiten verletzt, so kann der Versicherte im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren.

 

Extern: