Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

A   B   D   F   J   K   O   P   R   S   V   W  

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kosten-Risiko eines Rechtsstreits bis zu der im Vertrag festgelegten Summe. Generell werden folgende Kosten übernommen:
  • Anwaltskosten laut BARGO
  • Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners

Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Diese Versicherung leistet bei Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen und schuldrechtlichen Auseinandersetzungen privatrechtlicher Natur.