Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

A   B   D   F   J   K   O   P   R   S   V   W  

Sachschäden - Schäden, die durch beschädigen oder zerstören einer Sache entstehen.

Schadens-Rechtsschutz - Mit Hilfe dieser Versicherung kann der Versicherte eigene Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie leistet egal, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Der Gegner kann eine private Person, Kapitalgesellschaft, Staat, das Land oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen sein.

Steuerrechtsschutz - Diesen Schutz benötigen Sie, um Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten führen zu können, wenn um die Höhe der Steuern gestritten wird.

Sozialgerichts-Rechtsschutz - Diese Versicherung leistet, wenn es zu Prozessen vor dem deutschen Sozialgericht kommt.

Straf-Rechtsschutz - Die Straf-Rechtsschutz hilft dem Versicherten bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens.

 

Extern: