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Lexikon zum Rechtsschutz
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Sachschäden - Schäden, die durch beschädigen oder zerstören einer Sache entstehen. Schadens-Rechtsschutz - Mit Hilfe dieser Versicherung kann der Versicherte eigene Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie leistet egal, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Der Gegner kann eine private Person, Kapitalgesellschaft, Staat, das Land oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen sein. Steuerrechtsschutz - Diesen Schutz benötigen Sie, um Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten führen zu können, wenn um die Höhe der Steuern gestritten wird. Sozialgerichts-Rechtsschutz - Diese Versicherung leistet, wenn es zu Prozessen vor dem deutschen Sozialgericht kommt. Straf-Rechtsschutz - Die Straf-Rechtsschutz hilft dem Versicherten bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. |
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