Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Lexikon zum Rechtsschutz

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Vorsatz - Wer bewusst oder gewollt einen Schaden herbeiführt, handelt vorsätzlich. Hier unterscheidet man noch zwischen absoluter oder direkter Vorsatz und bedingter Vorsatz.

Absoluter oder direkter Vorsatz - Beispiel: Ein Dachdecker wirft einem Fußgänger, um ihn zu verletzen, einen Dachziegel auf den Kopf.

Bedingter Vorsatz - Beispiel: Ein Dachdecker wirft, obwohl er den Fußgänger sieht, einen Dachziegel herunter und nimmt die Verletzung in Kauf.

Versicherungsschein - Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist eine vom Versicherer ausgestellte und unterzeichnete Urkunde über den Versicherungsvertrag.

Verzug - Der Zahlungsverzug tritt automatisch 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ein. Eine gesonderte Mahnung ist nicht mehr nötig. Der Gläubiger kann neben der Zahlung auch Verzugszinsen verlangen. Jedoch muss ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen werden.

Versicherungsmakler - Der Versicherungsmakler ist verpflichtet den Kunden bestmöglich zu beraten und ausschließlich im Interesse des Kunden zu handeln. Der Makler haftet für seine Empfehlungen und finanziert sich ausschließlich über die Courtage.

Versicherungsbedingungen - Die Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage einer jeden Police. Sie regeln alle Details und geben Auskunft darüber ob und wie der Versicherungsnehmer versichert ist.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen - Um vor Verwaltungsbehörden Widerspruch einzulegen sowie in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, benötigen Sie die Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

 

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