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Privatrechtsschutz für Selbsständige / Berufsschutz
Die Privatrechtschutzversicherung für Selbständige leistet im privaten Lebensbereich in gleichem Ausmaß
wie für Nichtselbständige. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Berufsrechtschutz nur im Rahmen
eines Berufs-Rechtsschutzes für Selbständige zusätzlich abgeschlossen werden kann und eben nicht
automatisch in der Privatrechtschutz enthalten ist.
In der Berufsrechtschutzversicherung sind Sie als Inhaber des Betriebes sowie Ihre Arbeitnehmer in Ausübungen ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihr Unternehmen versichert. << Zurück |
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