Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige

Die Verkehrsrechtschutz für Privatpersonen können Personen abschließen, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben, bei der eine bestimmte Einkommens- bzw. Umsatzgröße überschritten wird (vom Versicherer abhängig). Die Verkehrsrechtsschutz leistet bei Rechtsangelegenheiten in folgenden Lebensbereichen:

Wenn Sie Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Kraftfahrzeuges sind
  • Wenn Sie ein Kraftfahrzeug erwerben
  • Wenn Sie Mieter eines vorübergehenden gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges sind
  • Wenn Sie Fahrer eines fremden, nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges sind
  • Wenn Sie Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr sind


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