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Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
Die Verkehrsrechtschutz für Privatpersonen können Personen abschließen, die keine gewerbliche,
freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben, bei der eine bestimmte Einkommens- bzw.
Umsatzgröße überschritten wird (vom Versicherer abhängig). Die Verkehrsrechtsschutz leistet bei
Rechtsangelegenheiten in folgenden Lebensbereichen:
Wenn Sie Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen versicherten Kraftfahrzeuges sind
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