Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Kündigung für private Quasselstrippen

Wer auf Kosten seines Arbeitsgebers unerlaubt private Telefongespräche führt, riskiert nach Auskunft von Experten seine Kündigung. Um sicher zu gehen, dass private Telefonate nicht den Job kosten, sollte man sich bei Arbeitsantritt genau über Regelungen bzw. Telefon-Gepflogenheiten im Betrieb informieren. Und selbst, wenn es der Chef erlaubt, sollte diese Freiheit nicht durch stundenlanges Privat-Plappern am Telefon missbraucht werden. Dabei verweisen die Experten auf einen Fall, in dem eine Angestellte unerlaubt auf ‚Kosten des Hauses’ vom Arbeitsplatz aus private Telefongespräche nach Mauritius führte. So summierten sich die Telefonkosten in wenigen Wochen auf 1.350 Euro und der Job war futsch. Doch die Experten weisen darauf hin, dass eine außerordentliche Kündigung hierbei nur möglich ist, wenn der Arbeitgeber auch zuvor keine privaten Telefonate zugelassen hat.

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