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Polizei muss zahlen
Gut zu wissen für alle Falschparker: Wenn die Polizei einen Verkehrssünder abschleppen lässt und
das Abschleppunternehmen seinen Wagen anschließend zu einer anderen Sammelstelle bringt als die Polizei angibt,
so kann der betroffene Autofahrer grundsätzlich Schadenersatz verlangen, wenn die Polizei den Standort erst
nach einigen Tagen ermittelt. Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil vom Landgericht München,
nachdem die Schadenersatzpflicht allerdings nicht beim Abschleppunternehmen, sondern bei der Polizei selbst
liegen soll. Der Autofahrer hatte das Abschleppunternehmen verklagt. Es sei aber nur Verwaltungshelfer
zur Erfüllung gewesen, richtiger Beklagter wäre die Polizei. Dauert es mehrere Tage, bis ein Autofahrer
seinen Pkw zurückerhält, kann dieser für zwischenzeitlich aufgewandte Kosten wie Taxifahrten, Bahnfahrten
oder Hotelübernachtungen Schadenersatz verlangen.
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