Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Umzugskosten

Wer berufsbedingt umzieht, konnte bislang seine Umzugskosten nur steuerlich geltend machen, wenn sich die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsort um mindestens eine Stunde verringerte. Experten weisen jedoch darauf hin, dass sich die Rechtsprechung auch einmal großzügiger zeigen kann. So ließ das Finanzgericht Baden- Württemberg den Abzug von Umzugskosten in Höhe von rund 5.400 Euro zu, obwohl sich die Fahrzeit nur um 46 Minuten pro Tag verkürzte. In der Begründung führten die Richter an, dass die angestellte Ärztin ihren Arbeitsplatz künftig auch zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könne. So sei von einer viel besseren Verfügbarkeit der Arbeitnehmerin für Bereitschaftsdienst und Notfälle auszugehen, was aus Sicht des Arbeitgebers wichtig sei. Die Fahrzeitersparnis und die jederzeitige Verfügbarkeit führe zu einer allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Revision zugelassen. Bei den Umzugskosten kann man die Kaution sparen.

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