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Perfekte Website
Die juristisch perfekte Website ist fast nicht möglich. Dennoch lassen sich grobe Fehler vermeiden,
wenn man einige Grundsätzlichkeiten befolgt: Seit In-Kraft-Treten des neuen Teledienstegesetzes
Ende 2001 müssen alle geschäftsmäßigen Angebote auf Websites eine Art Impressum, die so genannte
Anbieterkennzeichnung, aufweisen. "Geschäftsmäßig" bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch
nicht geschäftlich, sondern lediglich, dass die Dienste aufgrund nachhaltiger Tätigkeit erbracht werden,
dass also diese Seite über einen längeren Zeitraum besteht. Es können also auch private Internetseiten
unter diese Regelung fallen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist aber kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.
Die Anbieterkennzeichnung sollte bereits auf der Startseite mit einem Mausklick erreichbar und der dazu
gehörige Button gut sichtbar sein. Pflichtangaben sind nach Auskunft von Experten Name, Anschrift,
Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse des Betreibers, gegebenenfalls Name der Unternehmensvertreter
und eine Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie der Sitz des zuständigen
Registergerichtes. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen nicht fehlen und müssen gut
ausdruck- und lesbar sein. Seit Anfang des Jahres ist es nach der Preisangabenverordnung zudem Pflicht,
beim Verkauf im Internet darauf hinzuweisen, dass in angegebenen Preisen die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
Ferner ist anzugeben, ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Wer Daten der Nutzer erhebt, darf nicht auf den Hinweis des Datenschutzes verzichten.
Experten empfehlen daher, nur so viele Daten wie unbedingt nötig zur eigenen Verwendung zu erheben.
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