Rechtsschutzversicherung

Für clevere Leute


Über uns


Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der einen Anstellungs- oder Handelsvertretervertrag mit "seiner" Versicherungsgesellschaft eingegangen ist und auch deren Weisungen unterliegt, ist der Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich seinen Kunden verpflichtet. Er ist unabhängig von Versicherungsunternehmen tätig und vertritt die Interessen seiner Mandanten.

Die Vergütung für seine Tätigkeit erhält er als Courtage von der jeweiligen Versicheungsgesellschaft. Sie haben keinen Kostenmehraufwand. Er besorgt den besprochenen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen, verwaltet die Verträge und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Schadensfällen.

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler sind neben den gesetzlichen Regelungen im Maklerauftrag, der Maklervollmacht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsmaklers geregelt.

 

Extern: Aubade